Baugeld: Welche Bedingungen gibt es?
12. Januar 2018Mit Baugeld wird der Neu- oder Umbau einer Immobilie zur privaten Altersvorsorge finanziert, die gleichzeitig zur Besicherung des Baugeldes per Grundbucheintrag herangezogen wird. Es handelt sich also um eine Variante des hypothekenbesicherten Immobiliendarlehens, das zweckgebunden für Baumaßnahmen eingesetzt wird – im Gegensatz zum reinen Erwerb oder zum Grundstücksdarlehen.Banken und Versicherungen, die Baugeld verleihen, knüpfen dies an bestimmte Bedingungen, zu denen auch eine Mindestsumme und die Finanzierung von lediglich 70 % des Schätzwertes gehören. Auch eine Einkommens- und Bonitätsüberprüfung des Darlehensnehmers gehört zu den Bedingungen für das Baugeld, ebenso wie ausreichende Kreditsicherheiten.
Mindestsumme beim Baugeld
Da es sich um eine umfangreiche Transaktion mit entsprechendem Aufwand, Gewinnchancen und gleichzeitigem Risiko für die Banken handelt, wird Baugeld stets nur ab einer gewissen Mindestsumme gewährt. Diese Mindestsumme variiert bei verschiedenen Anbietern, pauschal werden oft rund 150.000 € genannt.Damit wäre ein Kredit für einen kleineren Umbau am Haus nicht mehr als Baugeld zu klassifizieren. Die Mindestsumme hängt auch mit der Möglichkeit der Kreditsicherheit zusammen, die bei einem kompletten Neubau oder dem sehr umfangreichen, teuren Umbau einer ansonsten hypothekenfreien Immobilie mittels erstrangiger Hypothek auf das Haus erfolgen kann.Bei der Anbieterauswahl für Baugeld gehört zu den Bedingungen also die Mindestsumme, vor allem wenn es sich um ein eher kleines Vorhaben handelt.
Baugeld für 70 % des Schätzwertes
Zu den Bedingungen für Baugeld gehört auch, dass dieses regelmäßig nur zu 70 % des Schätzwertes der Immobilie verliehen wird. Das hängt mit dem Ausfallrisiko des Darlehens zusammen, das die Möglichkeit einer Zwangsversteigerung impliziert. In solchen Fällen wird niemals der volle Wert der Immobilie erreicht, 70 % des Schätzwertes müssen oft schon als optimistische Annahme gelten.Sollte der Kredit komplett ausfallen, wird die Bank versuchen, bei einer Auktion wenigstens 70 % des Schätzwertes zu erreichen. Auch für den Darlehensnehmer ist es vorteilhaft, das Baugeld nicht zum vollen Wert des Hauses aufzunehmen. Er schützt sich damit vor einer allzu großen Restschuld, nachdem die Immobilie schon zwangsversteigert wurde.Im besten Fall gelingt es, den Restkredit vollständig zu tilgen, da eine Anzahlung geleistet und meist schon über Jahre Raten gezahlt wurden.