Künstlersozialkasse: die Krankenversicherung für Künstler
14. Dezember 2017Unterstützung für Künstler: Künstlersozialkasse
Für Künstler gibt es eine gesonderte Krankenversicherung: Die Künstlersozialkasse. Sie ist Bestandteil der gesetzlichen Sozialversicherung. Mit der Künstlersozialkasse werden sowohl die gesetzliche Krankenversicherung, als auch die gesetzliche Rentenversicherung abgedeckt.Die Künstler zahlen dabei aber nur – anders als andere Selbständige bei der gesetzlichen Krankenversicherung – den Arbeitnehmeranteil. Den Rest übernimmt die Künstlersozialkasse. Aus diesem Grunde wird stets geprüft, ob alle Voraussetzungen für die Mitgliedschaft erfüllt sind.
Strenge Auswahl bei der Künstlersozialkasse
Aufnahme in die Künstlersozialkasse finden Publizisten und Künstler aus den Bereichen Wort, Darstellende Kunst, Bildende Kunst und Musik. Sie sind – trotz Selbständigkeit – grundsätzlich gesetzlich pflichtversichert. Doch nicht jeder Dichter oder Maler ist in den Augen der Künstlersozialkasse ein Künstler.Da die Beiträge zur Krankenversicherung und Rentenversicherung per Künstlersozialkasse je hälftig vom Staat getragen werden, werden nur hauptberuflich arbeitende Künstler aufgenommen. Aus dieser Tätigkeit muss zudem ein jährliches Mindesteinkommen (derzeit 3.900 €) erzielt werden. Stichprobenartig wird dies auch von der Künstlersozialkasse kontrolliert.Verdienen Künstler allerdings weniger als 3.900 € im Jahr, sind sie vollkommen von der Versicherungspflicht entbunden.
Künstlersozialkasse: Günstige Beiträge
Die Beiträge in der Künstlersozialkasse richten sich nach dem tatsächlich erzielten Einkommen. Dieses muss von dem Versicherten für jedes kommende Jahr neu geschätzt werden. Generell sind die Beiträge für die Krankenversicherung und Rentenversicherung durch die staatliche Bezuschussung als gering einzustufen. Dies ist ein großer Vorteil für die oftmals einkommensschwachen Kreativen.Es ist möglich, zwei Jahre in Folge das erforderliche Mindesteinkommen nicht zu erreichen. Für Berufsanfänger gibt es den Bonus, dass sie die ersten drei Jahre lang nicht das erforderliche Mindesteinkommen nachweisen müssen.Wer glaubt, mit falschen Angaben zur Höhe seines Einkommens auch Kosten zu sparen, der irrt: Niedrige Beiträge zur Krankenversicherung und Rentenversicherung wirken sich bei der später geringer ausfallenden Zahlung auf Krankengeld oder auf die Rente negativ aus.
Kritische Stimmen zur Künstlersozialkasse
Die Unterstützung für Künstler und Publizisten per Künstlersozialkasse gerät regelmäßig in die Kritik. So seien die niedrigen Beiträge ungerecht gegenüber Selbständigen in anderen Branchen.Andere Stimmen bemängeln den großen bürokratischen Aufwand bei der Antragsstellung. Immer wieder vermuten auch künstlerisch tätige Menschen, zu Unrecht von der günstigen Krankenversicherung und Rentenversicherung ausgeschlossen zu werden.