Rente für Selbständige – Rentenversicherungspflicht?
6. März 2018Selbständige, die nicht sozialversicherungspflichtig ihr Einkommen erzielen, unterliegen auch nicht der Rentenversicherungspflicht. Dennoch müssen sie für das Alter vorsorgen, wozu sich als private Altersvorsorge die Rürup-Rente ausgezeichnet eignet.
Diese wurde im Jahr 2005 vom ehemaligen Wirtschaftsweisen Bert Rürup speziell für die Erwerbstätigen konzipiert, die nicht sozialversicherungspflichtig im Sinne des Rentengesetzes sind. Es sollte gerade für Selbständige eine Alternative zur Riester-Rente geschaffen werden, von der nur Personen mit Rentenversicherungspflicht profitieren.
Aufbau der Rürup-Rente
Mit der Rürup-Rente (Basis-Rente) kommen nicht sozialversicherungspflichtige Personen in den Genuss der staatlichen Förderung ihrer privaten Altersvorsorge. Das wird über einen steuerlichen Sonderausgabenabzug geregelt, der noch bei 20.000,- € pro Rentensparer und Jahr liegt und im Jahr 2013 voraussichtlich auf 24.000,- € steigen wird.
Bislang sind allerdings nur Teile der Beiträge zur Rürup-Rente abzugsfähig, im Jahr 2012 insgesamt 74 %, wobei der Anteil progressiv um jährlich 2 % steigt. Gleichzeitig steigt die nachgelagerte Besteuerung der Renten ebenfalls progressiv bis 2040 an.
Die Einzahlungen zur Rürup-Rente können flexibel vorgenommen werden, wovon wiederum Selbständige ganz besonders profitieren. In Jahren mit einem hohen Einkommen können sie besonders viel in eine Basis-Rente einzahlen und damit eine Steueroptimierung in höherem Umfang vornehmen. Auch wenn durch die Rürup-Rente besonders Bezieher nicht sozialversicherungspflichtigen Einkommens gefördert werden sollen, kommen gut verdienende Angestellte ebenfalls in den Genuss der Förderung.
Rentenversicherungspflicht ab 2013?
Möglicherweise wird die Rürup-Rente für Selbständige ab kommendem Jahr noch bedeutsamer, wenn Ursula von der Leyen ihre Pläne zu einer Rentenversicherungspflicht für Selbständige durchsetzt. Dann müssen alle Selbständigen unter 50 Jahren in irgendeiner Form für das Alter vorsorgen, ansonsten würden sie gezwungenermaßen Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung.
Diese Pläne werden mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit umgesetzt, und schon jetzt zeichnet sich die Präferenz der Rürup-Rente ab. Diese eignet sich für die angesprochene, nicht sozialversicherungspflichtige Zielgruppe am ehesten zur privaten Altersvorsorge. Es kann daher dringend zum Abschluss geraten werden, je eher, desto besser.