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Rente für Selbständige – Rentenversicherungspflicht?

6. März 2018

Selbständige, die nicht sozialversicherungspflichtig ihr Einkommen erzielen, unterliegen auch nicht der Rentenversicherungspflicht. Dennoch müssen sie für das Alter vorsorgen, wozu sich als private Altersvorsorge die Rürup-Rente ausgezeichnet eignet.

Diese wurde im Jahr 2005 vom ehemaligen Wirtschaftsweisen Bert Rürup speziell für die Erwerbstätigen konzipiert, die nicht sozialversicherungspflichtig im Sinne des Rentengesetzes sind. Es sollte gerade für Selbständige eine Alternative zur Riester-Rente geschaffen werden, von der nur Personen mit Rentenversicherungspflicht profitieren.

Aufbau der Rürup-Rente

Mit der Rürup-Rente (Basis-Rente) kommen nicht sozialversicherungspflichtige Personen in den Genuss der staatlichen Förderung ihrer privaten Altersvorsorge. Das wird über einen steuerlichen Sonderausgabenabzug geregelt, der noch bei 20.000,- € pro Rentensparer und Jahr liegt und im Jahr 2013 voraussichtlich auf 24.000,- € steigen wird.

Bislang sind allerdings nur Teile der Beiträge zur Rürup-Rente abzugsfähig, im Jahr 2012 insgesamt 74 %, wobei der Anteil progressiv um jährlich 2 % steigt. Gleichzeitig steigt die nachgelagerte Besteuerung der Renten ebenfalls progressiv bis 2040 an.

Die Einzahlungen zur Rürup-Rente können flexibel vorgenommen werden, wovon wiederum Selbständige ganz besonders profitieren. In Jahren mit einem hohen Einkommen können sie besonders viel in eine Basis-Rente einzahlen und damit eine Steueroptimierung in höherem Umfang vornehmen. Auch wenn durch die Rürup-Rente besonders Bezieher nicht sozialversicherungspflichtigen Einkommens gefördert werden sollen, kommen gut verdienende Angestellte ebenfalls in den Genuss der Förderung.

Rentenversicherungspflicht ab 2013?

Möglicherweise wird die Rürup-Rente für Selbständige ab kommendem Jahr noch bedeutsamer, wenn Ursula von der Leyen ihre Pläne zu einer Rentenversicherungspflicht für Selbständige durchsetzt. Dann müssen alle Selbständigen unter 50 Jahren in irgendeiner Form für das Alter vorsorgen, ansonsten würden sie gezwungenermaßen Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung.

Diese Pläne werden mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit umgesetzt, und schon jetzt zeichnet sich die Präferenz der Rürup-Rente ab. Diese eignet sich für die angesprochene, nicht sozialversicherungspflichtige Zielgruppe am ehesten zur privaten Altersvorsorge. Es kann daher dringend zum Abschluss geraten werden, je eher, desto besser.

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Altersvorsorge, Förderung, privat, Rente, Rürup, Selbständige, staatlich, Steuervorteile

Wohn-Riester: Wie funktioniert die nachgelagerte Besteuerung?

6. Februar 2018

Um eine Gleichbehandlung des durch Wohn-Riester geförderten Wohneigentums mit anderen staatlich geförderten Produkten zur Altersversorgung zu erreichen, ist darin neben der vollen Förderung während der Ansparphase auch die nachgelagerte Besteuerung des gebundenen geförderten Vermögens beinhaltet.

Als Grundlage dient dabei nicht der eigentliche Nutzungswert bzw. der fiktive Mietvorteil, sondern die tatsächlich durch Wohn-Riester in Anspruch genommene Förderung.

Möglichkeiten der Wohn-Riester Besteuerung

Die nachgelagerten Besteuerung beginnt beim Wohn-Riester mit der Auszahlungsphase, also frühestens mit Vollendung des 60. und spätestens mit Vollendung des 68. Lebensjahres. Von diesem Zeitpunkt an muss der bis zu diesem Zeitpunkt fiktiv angesparte Betrag mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Dabei kann zwischen einer laufenden Besteuerung zwischen 17 und 25 Jahren sowie einer Einmalzahlung gewählt werden.

Der Vorteil einer Einmalzahlung liegt darin, dass nur 70 % des Auslösungsbetrages besteuert werden. Der entsprechende Betrag wird zum zu versteuernden Einkommen des förderberechtigten hinzugezählt. Dabei hängt es von der Höhe der anderen während der Auszahlungsphase erzielten Einkünfte ab, ob eine Versteuerung erfolgen muss.

Der Verminderungsbetrag

Beim Verminderungsbetrag handelt es sich um einen jährlichen Betrag, um den das Wohnförderungskonto vermindert wird. Zur Ermittlung wird der gesamte auf dem Wohnförderkonto vorhandene Betrag beim Start der Auszahlungsphase auf die Jahre bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres verteilt.

Daraus ergibt sich, dass die nachgelagerte Versteuerung bei Wohn-Riester spätestens mit dem 85. Lebensjahr beendet ist.

Besonderheiten bei einmaliger Versteuerung

Förderberechtigte, die sich für eine Einmalzahlung zu Beginn der Auszahlungsphase entscheiden, erhalten einen Nachlass in Höhe von 30 %. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die mit Wohn-Riester geförderte Immobilie noch mindestens für 20 Jahre zur Altersvorsorge genutzt wird. Die verbleibenden 70 % werden dann voll dem zu versteuernden Vermögen zugeschlagen.

Vor der Entscheidung für eine Einmalzahlung sollte bedacht werden, dass beim einem Verkauf der geförderten Immobilie vor Ablauf von 20 Jahren der eigentliche Förderzweck von Wohn-Riester verloren geht. Wird die Immobilie vor Ablauf von 10 Jahren nicht mehr selbst genutzt, dann muss das eineinhalbfache und bei einer Nichtnutzung zwischen dem 10. und 20. Jahr das einfache der noch nicht erfassten 30 % nachgelagert versteuert werden. Dies gilt nicht bei Tod des Förderberechtigten.

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Altersvorsorge, besteuert, Besteuerung, nachgelagert, privat, Rente, Riester, Wohn-Riester, Wohnriester

Die ökologische Rürup-Rente

23. Januar 2018

Bisher sind Selbstständige noch nicht gesetzlich verpflichtet, Beiträge in eine Rentenversicherung einzuzahlen. Das bedeutet aber auch, dass dieser Personenkreis im Alter keinen Anspruch auf eine gesetzliche Rentenzahlung hat. Umso wichtiger ist es, dass Selbstständige Verantwortung für die private Vorsorge übernehmen, um nicht zu Beginn des Rentenalters mittellos dazustehen.Während Angestellten mit der Riester-Rente eine Möglichkeit zur privaten Altersvorsorge geboten wird, finden Selbstständige in der Rürup-Rente eine empfehlenswerte Alternative.

Die Rürup-Rente für Selbstständige

Die Rürup-Rente ist nach ihrem Erfinder, dem Ökonomen Bert Rürup, benannt. Der offizielle Ausdruck für die Rürup-Rente lautet Basisrente. Damit Versicherte die Beiträge zu dieser Rentenversicherung als Sonderausgaben von der Steuer absetzen können, müssen sie beachten, dass die Auszahlung der Rente nur als monatlich auszuzahlende, lebenslange Leibrente erfolgen darf.Der Auszahlungsbeginn darf bei allen nach dem 31. Dezember 2011 abgeschlossenen Verträgen nicht vor der Vollendung des 62. Lebensjahres liegen. Außerdem können die Ansprüche aus der Rente nicht vererbt werden, sie können nicht beliehen werden, der Vertrag kann nicht verkauft werden und eine einmalige Kapitalauszahlung ist ebenfalls nicht erlaubt.Trotzdem bietet die Rürup-Rente jedem Selbstständigen, aber auch Arbeitnehmern, Beamten und Senioren eine gute Möglichkeit, Verantwortung für die private Altersvorsorge zu übernehmen.

Die ökologische Rürup-Rente

Für Versicherte, die bereit sind, mit ihrer privaten Altersvorsorge auch Verantwortung für die Umwelt und die Natur zu übernehmen, bietet die ökologische Rürup-Rente eine passende Alternative. Wer eine ökologische Rürup-Rente als private Altersvorsorge abschließt, kann sich sicher sein, dass von seinen Beiträge Aktien und Fonds von Unternehmen erworben werden, die die Verantwortung dafür tragen, dass eine Investition in ökologisch sinnvolle Kapitalanlagen getätigt wird.So werden bei der ökologischen Rürup-Rente zum Beispiel Wertpapiere von landwirtschaftlichen Unternehmen, von Herstellern von Naturkost oder Erzeugern erneuerbarer Energien zur Anlage der Kundengelder ausgesucht. Selbstverständlich bietet auch die ökologische Rürup-Rente eine lebenslange Rentenzahlung, die ebenfalls vor Pfändungen oder einer Anrechnung auf Hartz IV-Bezüge geschützt ist.

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Warum eine Basisrente (Rürup-Rente) abschließen?

12. Dezember 2017

Die Basis-Rente, die auch als Rürup-Rente bekannt ist und im Jahr 2005 eingeführt wurde, ist eine private Altersvorsorge speziell für Selbstständige. Selbstständige sind nicht sozialversicherungspflichtig, zahlen deshalb nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein und erhalten somit keine gesetzliche Rente im Alter.Um sich finanziell für das Alter abzusichern sollten Selbständige eine Basis-Rente abschließen. Dies ist eine staatlich geförderte und private Altersvorsorge, die den Versicherten lukrative Steuervorteile sowohl in der Ansparphase, als auch in der Leistungsphase bietet.

Die Steuervorteile der Basis-Rente

Die Basis-Rente begann im Jahr 2005 bei ihrer Einführung mit Steuervorteilen von 60 % der gezahlten Beiträge. Diese Beiträge für die private Altersvorsorge können dann bei der Steuererklärung als Sonderausgaben für Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden.Der Prozentsatz des absetzbaren Beitrags für die staatlich geförderte Basis-Rente steigt jährlich um weitere 2 %, so dass im Jahr 2025 die vollen 100 % der Beiträge für die staatlich geförderte Rürup-Rente abgesetzt werden können. Die Steuervorteile gelten für einen jährlichen Gesamtbetrag von 20.000 € für Ledige und 40.000 € für Verheiratete.Steuervorteile bietet die Basis-Rente auch in der Leistungsphase, die ab dem 60. Lebensjahr des Versicherten beginnt. Ledige profitieren in der Leistungsphase von einem Freibetrag von 18.900 € jährlich und Verheiratete haben einen Freibetrag von 37.800 € pro Jahr.

Weitere Vorteile der staatlich geförderten, privaten Altersvorsorge

Die Basis-Rente bietet neben den Steuervorteilen auch eine finanzielle Flexibilität in der Ansparphase sowie die Möglichkeit, die Beiträge für die Basis-Rente m Falle von Arbeitslosigkeit und Elternzeit ruhen zu lassen.Hinsichtlich der finanziellen Flexibilität bietet die staatlich geförderte Basis-Rente die Möglichkeit, die Höhe der Beiträge der eigenen wirtschaftlichen Situation anzupassen – was besonders Selbständigen enorm entgegen kommt. Zudem ist es für den Renten-Sparer auch möglich, einmal pro Jahr eine Sondereinzahlung in die Basis-Rente vorzunehmen.Das Kapital in der Rürup-Rente ist ein Schonvermögen. Das bedeutet, dass im Fall von Hartz IV das Kapital nicht angerechnet werden darf und geschützt bleibt. Ebenso wird es im Falle einer Insolvenz nicht zur Insolvenz-Masse hinzu addiert und darf in der Ansparphase nicht gepfändet werden.

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Altersvorsorge, Basisrente, Flexibilität, privat, Rente, Rürup, Schonvermögen, Selbständige, Steuervorteile, Vorteile

Wie aussagekräftig ist die Eckrente?

7. März 2017

In der gesetzlichen Rentenversicherung – ähnlich wie bei der privaten Altersvorsorge, der nach Walter Riester benannten Riesterrente – hängt die Höhe des Einkommens im Alter davon ab, wie lange man Beiträge in die Kasse der Rentenversicherung eingezahlt hat und auch wie hoch diese Beiträge gewesen sind, die sich ihrerseits wieder nach dem Einkommen des Versicherten richteten. Als ein Maß für die allgemeine Rentenhöhe wurde der so genannte Eckrentner eingeführt. Darunter versteht man einen Rentner, der 45 Jahre lang immer genau den durchschnittlichen Beitrag eingezahlt hat. Nun könnte man annehmen – und soll es vielleicht auch, jedenfalls wenn es nach den verantwortlichen Politikern geht -, dass die Rente, die eine solche Person erhält (man nennt das die „Eckrente“) der durchschnittlichen Höhe der Renten in Deutschland entspricht.

Das ist aber ganz und gar nicht der Fall. Die tatsächliche durchschnittliche Rente liegt deutlich niedriger, in Ostdeutschland sogar höher als in Westdeutschland, obwohl es nach der Eckrente genau umgekehrt sein müsste. Wie erklärt sich das? Vor allem einmal natürlich dadurch, dass die grundlegende Annahme bei der Bestimmung der Eckrente schon lange nicht mehr zeitgemäß ist. Wo gibt es denn noch den Arbeitnehmer, der 45 Jahre lang ununterbrochen einen durchschnittlichen Beitrag zahlt? Wer nach der Schule erst einmal studiert, kommt anschließend bereits nicht mehr auf 45 Beitragsjahre. Wer durch wirtschaftliche Veränderungen gezwungen ist, jahrelang arbeitslos zu sein oder gar für einige Jahre der Familie als Hausfrau oder Hausmann zu dienen, verliert ebenfalls Anrechnungszeit, die er kaum wieder aufholen kann. (Hier liegt einer der Hauptgründe dafür, dass die Ostrente bei Frauen, die Westrente stärker übertrifft als bei Männern – in der DDR haben notgedrungen die meisten Frauen gearbeitet.) Wer dagegen zu früh (nämlich ohne Studium) ins Berufsleben eintritt, dürfte in der Regel kaum jemals auf ein durchschnittliches Gehalt kommen. Wer sich also von der fiktiven Gestalt des Eckrentners blenden lässt und darauf vertraut, dass die Rente später schon ausreichen wird, der verlässt sich im wahrsten Sinne des Wortes auf ein Phantom.

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Altersvorsorge, Rentenversicherung, Riester, Riester Rente

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