Die Leistungen vom Fachanwalt für Familienrecht
17. September 2016Die deutsche Gesetzgebung ist heute so komplex, dass ein Mensch allein mit allen rechtlichen Neuerungen kaum vollständig auf dem Laufenden bleiben kann. Das ist vor allem auch deshalb so, weil ein Großteil des Rechts auch durch die so genannte höchstrichterliche Rechtssprechung ständig novelliert wird. Gemeint ist damit der Bundesgerichtshof, an dem allerdings nicht jeder Rechtsanwalt Verkehrsrecht und jeder Fachanwalt für Familienrecht zugelassen sind.
Eine Zulassung besitzen der Fachanwalt Verkehrsrecht und der Rechtsanwalt Adoptionsrecht in der Regel an dem Amtsgericht, in dessen Zuständigkeitsbereich sich die Kanzlei angesiedelt hat. Außerdem sind die meisten Anwälte zusätzlich noch an den übergeordneten Landgerichten und Oberlandesgerichten zugelassen. Müssen Rechtsstreitigkeiten an anderen Gerichten aufgefochten werden, werden sie zu so genannten Korrespondenzanwälten und greifen im Rahmen langjähriger Kooperationen auf einen Fachanwalt Verkehrsrecht, einen Fachanwalt Adoptionsrecht oder einen Fachanwalt für Familienrecht aus der Region zurück.
Ein großer Vorteil für den Mandanten ergibt sich heute aus der Tatsache, dass sich immer mehr spezialisierte Rechtsanwälte in Sozietäten zusammen schließen. So wird in der Fachsprache eine Kanzlei genannt, in der man neben dem Fachanwalt für Familienrecht auch den Rechtsanwalt Verkehrsrecht, den Anwalt für allgemeines Vertragsrecht sowie einen Anwalt für Arbeits-, Versicherungs- und Sozialrecht findet.
Solche Zusammenschlüsse bieten auch den Anwälten selbst Vorteile, wenn es bei einem Mandanten darum geht, dass Vorgänge geklärt werden müssen, von denen mehrere Fachgebiete berührt werden. So hat man im Falle von Rückfragen kurze Verständigungswege und kann besonders schwierige Fälle auch einmal in der großen Runde diskutieren, um immer das bestmögliche Ergebnis für den Mandanten erzielen zu können.