Warum eine Basisrente (Rürup-Rente) abschließen?
12. Dezember 2017Die Basis-Rente, die auch als Rürup-Rente bekannt ist und im Jahr 2005 eingeführt wurde, ist eine private Altersvorsorge speziell für Selbstständige. Selbstständige sind nicht sozialversicherungspflichtig, zahlen deshalb nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein und erhalten somit keine gesetzliche Rente im Alter.Um sich finanziell für das Alter abzusichern sollten Selbständige eine Basis-Rente abschließen. Dies ist eine staatlich geförderte und private Altersvorsorge, die den Versicherten lukrative Steuervorteile sowohl in der Ansparphase, als auch in der Leistungsphase bietet.
Die Steuervorteile der Basis-Rente
Die Basis-Rente begann im Jahr 2005 bei ihrer Einführung mit Steuervorteilen von 60 % der gezahlten Beiträge. Diese Beiträge für die private Altersvorsorge können dann bei der Steuererklärung als Sonderausgaben für Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden.Der Prozentsatz des absetzbaren Beitrags für die staatlich geförderte Basis-Rente steigt jährlich um weitere 2 %, so dass im Jahr 2025 die vollen 100 % der Beiträge für die staatlich geförderte Rürup-Rente abgesetzt werden können. Die Steuervorteile gelten für einen jährlichen Gesamtbetrag von 20.000 € für Ledige und 40.000 € für Verheiratete.Steuervorteile bietet die Basis-Rente auch in der Leistungsphase, die ab dem 60. Lebensjahr des Versicherten beginnt. Ledige profitieren in der Leistungsphase von einem Freibetrag von 18.900 € jährlich und Verheiratete haben einen Freibetrag von 37.800 € pro Jahr.
Weitere Vorteile der staatlich geförderten, privaten Altersvorsorge
Die Basis-Rente bietet neben den Steuervorteilen auch eine finanzielle Flexibilität in der Ansparphase sowie die Möglichkeit, die Beiträge für die Basis-Rente m Falle von Arbeitslosigkeit und Elternzeit ruhen zu lassen.Hinsichtlich der finanziellen Flexibilität bietet die staatlich geförderte Basis-Rente die Möglichkeit, die Höhe der Beiträge der eigenen wirtschaftlichen Situation anzupassen – was besonders Selbständigen enorm entgegen kommt. Zudem ist es für den Renten-Sparer auch möglich, einmal pro Jahr eine Sondereinzahlung in die Basis-Rente vorzunehmen.Das Kapital in der Rürup-Rente ist ein Schonvermögen. Das bedeutet, dass im Fall von Hartz IV das Kapital nicht angerechnet werden darf und geschützt bleibt. Ebenso wird es im Falle einer Insolvenz nicht zur Insolvenz-Masse hinzu addiert und darf in der Ansparphase nicht gepfändet werden.