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Das Abrechnungs-Verfahren der PKV

14. Februar 2018

Das grundsätzliche Abrechnungs-Verfahren der privaten Krankenversicherung ist die Kostenerstattung. Diese besagt, dass der Versicherte zunächst eine Vorauszahlung der Arztrechnung und der Kosten für Medikamente leistet und die private Krankenversicherung anschließend eine Rückerstattung leistet.

Der Vorteil der Rückerstattung

Dank der Kostenerstattung behält der Versicherte den Überblick über die für seine Behandlung entstehenden Krankheitskosten, während das Leistungsprinzip der GKV keinen Einblick in die bezahlten Rechnungen ermöglicht.Die Gesellschaften der PKV halten den Zeitraum zwischen der Vorauszahlung der Rechnung durch den Versicherten und der Rückerstattung gering, so dass der Versicherungskunde nicht übermäßig lange auf sein Geld verzichten muss. Eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung lässt sich direkt mit der Kostenerstattung verrechnen, sofern der Versicherungsvertrag der PKV diese Vorgehensweise erlaubt.

Abweichungen von der Kostenerstattung

Im Rahmen der Krankenhausbehandlung weicht die PKV zumeist vom Abrechnungs-Verfahren der Kostenerstattung ab, damit der Versicherungsnehmer keine übermäßig hohen Vorauszahlungen leisten muss. Entsprechend dieser Regel erhalten auch Mitglieder der PKV eine Krankenversicherungskarte, deren Anwendung auf einen Klinikaufenthalt im Inland begrenzt ist. Bei notwendigen Klinikaufenthalten im Ausland muss das Mitglied die Krankenhausrechnung als Vorauszahlung bezahlen und erhält nach Einreichen und Prüfen der Rechnung einer Rückerstattung der Kosten durch die PKV.Eine weitere Abweichung vom grundsätzlichen Abrechnungs-Verfahren der Kostenerstattung ist bei hochpreisigen Medikamenten möglich. Die Gesellschaften der PKV haben eine Liste von Medikamenten veröffentlicht, bei deren Verordnung die Direktabrechnung zwischen der privaten Krankenkasse und der Apotheke möglich ist. Mithilfe dieser Liste wird schwerkranken Mitgliedern der PKV die Möglichkeit gegeben, regelmäßig erforderliche kostspielige Medikamente nicht mehr zwingend vorfinanzieren zu müssen. Bei Medikamenten ist das direkte Abrechnungs-Verfahren nur möglich, wenn die vom Versicherten aufgesuchte Apotheke sich an der Direktabrechnung mit der PKV beteiligt.Da das direkte Abrechnungs-Verfahren der PKV mit Apotheken erst 2012 gestartet wurde, erfolgt noch keine flächendeckende Beteiligung am neuen System. Die Gesellschaften der PKV registrieren jedoch regelmäßig Neuanmeldungen von Apotheken für die Direktabrechnung, so dass dieses Abrechnungs-System in absehbarer Zeit allen Versicherten zugänglich sein wird.

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Abrechnungsverfahren, Ausnahmen, Krankenversicherung, Mitglieder, PKV, privat, Rückerstattung, Vorauskasse, Zahlen

Krankenversicherungen für Studenten

17. Januar 2018

Wird ein Studium begonnen, wird sich der Student mit dem Thema der Krankenversicherung beschäftigen müssen. Hat er das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet, kann er in der gesetzlichen Krankenversicherung der Eltern beitragsfrei versichert bleiben – in der kostenlosen Familienversicherung der GKV. Wird zwischen dem Abitur und dem Studienbeginn erst noch ein Wehr- oder Ersatzdienst abgeleistet, dann verschiebt sich die Altersgrenze entsprechend weiter.

Spätestens danach jedoch endet die Familienversicherung und der Student steht vor der Frage, ob er sich für die gesetzliche oder private Krankenversicherung entscheiden sollte.

Die gesetzliche, studentische Krankenversicherung

Grundsätzlich wird der Student zuerst einmal in die gesetzliche, studentische Krankenversicherung aufgenommen. Diese ist bis zum Ende des 14. Semesters gültig, endet jedoch spätestens am Ende des Semesters, in dem der Student sein 30. Lebensjahr vollendet.

Da die meisten Studierenden einen Nebenjob ausüben, darf das monatliche Gesamteinkommen 350 €, oder 400 € bei einer geringfügigen Beschäftigung, nicht überschreiten. Wer BAföG bezieht, wird einen Zuschuss zu den monatlichen Beiträgen erhalten.

Soll jedoch die private Krankenversicherung in Erwägung gezogen werden, dann besteht die Möglichkeit der Befreiung innerhalb der ersten drei Monate nach dem Auslaufen der Familienversicherung.

Die private Krankenversicherung als Alternative für den Studenten

Die Absicherung in der privaten, studentischen Krankenversicherung ist bis zum 35. Lebensjahr möglich. Hierbei spielt die Länge des Studiums keine Rolle. Ebenso ist es unerheblich, wie hoch die Einkommensgrenze ausfällt. Der Student kann seine private Absicherung ganz speziell seiner individuellen Lebensweise anpassen und wird auf diesem Weg meistens weniger bezahlen als in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Weiterhin müssen Studenten in der privaten Krankenversicherung keine Zuzahlungen bei Arzneimitteln entrichten, ebenso entfällt die Praxisgebühr. BAföG-Empfänger werden auch für diese Absicherung einen Zuschuss erhalten können.

Hat der Student das Studium beendet, dann kann problemlos eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse erfolgen. Aufgrund dieser speziellen Studententarife, die zu einem günstigen Tarif erhältlich sind, kann die private Krankenversicherung für Studenten in den meisten Fällen als eine bessere Alternative angesehen werden.

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gesetzlich, GKV, Krankenversicherung, PKV, privat, Student, Studententarif, studentisch

Allgemeine Informationen über die PKV

17. Januar 2018

Ein ausreichender Krankenversicherungsschutz ist wichtig, um in allen Belangen rund um Vorsorge und medizinische Versorgung bestmöglich abgesichert zu sein. Grundsätzlich ist der Zweig der Krankenversicherungen in Deutschland in die GKV und PKV zweigeteilt.Insbesondere die PKV kann durch verschiedene Vorteile überzeugen, die beispielsweise den Umfang an Leistungen und eine freie Tarifwahl betreffen.

Freie Tarifwahl

Die freie Tarifwahl bedeutet, dass die Beitragsgestaltung vom Versicherten selbst beeinflusst werden kann. Die Höhe der Versicherungsprämien wird sich unter anderem anhand des gewünschten Tarifpaketes bemessen.Dies bedeutet wiederum auch, dass der Versicherungsnehmer durch die freie Tarifwahl selbst entscheiden kann, welche Leistungen im Rahmen der PKV für ihn persönlich relevant sind und auf welche Leistungen aus den Bereichen Vorsorge und medizinische Versorgung er verzichten möchte oder kann.

Einkommensunabhängige Beiträge

Vor allem für besserverdienende Personen wird die einkommensunabhängige Beitragserhebung einer der größten Vorteile der PKV sein. Ist bei der gesetzlichen Krankenversicherung die Höhe des Einkommens das entscheidende Kriterium für die Höhe der Versicherungsprämien, verhält sich dies bei der PKV vollkommen anders.Entscheidend ist hierbei unter anderem der allgemeine Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers. Durch einen Gesundheitsfragebogen werden verschiedene Daten des Antragsstellers abgefragt, die dem Versicherungsanbieter Auskunft über das individuelle Kostenrisiko geben sollen, das der Versicherte für die Versicherungsgesellschaft der privaten Krankenversicherung bedeutet.

Leistungen der PKV

Ebenso in die Rubrik Vorteile der privaten Krankenversicherung einzuordnen ist der große Leistungsumfang. Die Kostenübernahme von Sehhilfen oder im Falle von Zahnersatz zählen ebenso zu den typischen Leistungen der PKV wie die Unterbringung in einem Einzelzimmer bei stationären Aufenthalten.Zudem hat eine privat krankenversicherte Person das Recht auf freie Arztwahl. Dies betrifft sowohl Vorsorgeuntersuchungen als auch akute medizinische Behandlungen. Im Krankenhaus kann auch eine Chefarzt-Behandlung verlangt und von der PKV erstattet werden, sofern diese im Leitungspaket des jeweiligen Tarifs enthalten ist.

Abschließendes Fazit

Die PKV ist ein Zweig der Krankenversicherungen, der sich durch verschiedene Vorteile auszeichnen kann. Dies betrifft die freie Tarifwahl ebenso wie die einkommensunabhängige Beitragserhebung. Zudem kann der Versicherte im Rahmen der PKV von einem vergleichsweise hohen Umfang an Leistungen profitieren.

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Krankenversicherung, Leistungen, PKV

Künstlersozialkasse: die Krankenversicherung für Künstler

14. Dezember 2017

Unterstützung für Künstler: Künstlersozialkasse

Für Künstler gibt es eine gesonderte Krankenversicherung: Die Künstlersozialkasse. Sie ist Bestandteil der gesetzlichen Sozialversicherung. Mit der Künstlersozialkasse werden sowohl die gesetzliche Krankenversicherung, als auch die gesetzliche Rentenversicherung abgedeckt.Die Künstler zahlen dabei aber nur – anders als andere Selbständige bei der gesetzlichen Krankenversicherung – den Arbeitnehmeranteil. Den Rest übernimmt die Künstlersozialkasse. Aus diesem Grunde wird stets geprüft, ob alle Voraussetzungen für die Mitgliedschaft erfüllt sind.

Strenge Auswahl bei der Künstlersozialkasse

Aufnahme in die Künstlersozialkasse finden Publizisten und Künstler aus den Bereichen Wort, Darstellende Kunst, Bildende Kunst und Musik. Sie sind – trotz Selbständigkeit – grundsätzlich gesetzlich pflichtversichert. Doch nicht jeder Dichter oder Maler ist in den Augen der Künstlersozialkasse ein Künstler.Da die Beiträge zur Krankenversicherung und Rentenversicherung per Künstlersozialkasse je hälftig vom Staat getragen werden, werden nur hauptberuflich arbeitende Künstler aufgenommen. Aus dieser Tätigkeit muss zudem ein jährliches Mindesteinkommen (derzeit 3.900 €) erzielt werden. Stichprobenartig wird dies auch von der Künstlersozialkasse kontrolliert.Verdienen Künstler allerdings weniger als 3.900 € im Jahr, sind sie vollkommen von der Versicherungspflicht entbunden.

Künstlersozialkasse: Günstige Beiträge

Die Beiträge in der Künstlersozialkasse richten sich nach dem tatsächlich erzielten Einkommen. Dieses muss von dem Versicherten für jedes kommende Jahr neu geschätzt werden. Generell sind die Beiträge für die Krankenversicherung und Rentenversicherung durch die staatliche Bezuschussung als gering einzustufen. Dies ist ein großer Vorteil für die oftmals einkommensschwachen Kreativen.Es ist möglich, zwei Jahre in Folge das erforderliche Mindesteinkommen nicht zu erreichen. Für Berufsanfänger gibt es den Bonus, dass sie die ersten drei Jahre lang nicht das erforderliche Mindesteinkommen nachweisen müssen.Wer glaubt, mit falschen Angaben zur Höhe seines Einkommens auch Kosten zu sparen, der irrt: Niedrige Beiträge zur Krankenversicherung und Rentenversicherung wirken sich bei der später geringer ausfallenden Zahlung auf Krankengeld oder auf die Rente negativ aus.

Kritische Stimmen zur Künstlersozialkasse

Die Unterstützung für Künstler und Publizisten per Künstlersozialkasse gerät regelmäßig in die Kritik. So seien die niedrigen Beiträge ungerecht gegenüber Selbständigen in anderen Branchen.Andere Stimmen bemängeln den großen bürokratischen Aufwand bei der Antragsstellung. Immer wieder vermuten auch künstlerisch tätige Menschen, zu Unrecht von der günstigen Krankenversicherung und Rentenversicherung ausgeschlossen zu werden.

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Arbeitgeberanteil, Arbeitnehmeranteil, Beiträge, gesetzlich, Hilfe, Krankenversicherung, künstler, Künstlersozialkasse, Publizisten, staatlich, Unterstützung

Wie funktioniert die Künstlersozialkasse?

19. November 2017

Künstler, Publizisten oder auch Musiker und Schauspieler können sich in Deutschland mit Hilfe der Künstlersozialkasse in die Sozialsysteme integrieren. Die Künstlersozialkasse bietet damit Künstlern oder Publizisten die Möglichkeit, für ihr Alter oder für Krankheiten vorzusorgen, ohne sich teuer als freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung oder gar privat absichern zu müssen.

Die Funktion der Künstlersozialkasse

In der Künstlersozialkasse wird wie in der gesetzlichen Sozialversicherung ein Beitrag erhoben, der zu 50 % von Seiten der Künstler oder Publizisten entrichtet werden muss, wobei Grundlage des Beitrags das Jahreseinkommen der betroffenen Personen ist. Die übrige Hälfte der Beiträge werden von Dritten beigesteuert: Im regulären Arbeitsleben übernimmt dies der Arbeitgeber; in der Künstlersozialkasse wird diese Hälfte zu 60 % von der Industrie und zu 40 % von der Gesellschaft bestritten, was beinahe jährlich dazu führt, dass Parteien wie die FDP die Künstlersozialkasse zur Vertretung der Interessen ihrer Klientel abschaffen möchten.

Zugang in die Künstlersozialkasse

Künstler, Autoren, Publizisten oder Musiker müssen Nachweise erbringen, um in die Künstlersozialkasse aufgenommen zu werden. Diese Nachweise sollten einerseits aus Qualifikationen bestehen: Der bildende Künstler etwa sollte an einer Kunsthochschule studiert haben. Für Publizisten ist das kaum möglich, denn Autorentum ist kein Ausbildungsberuf. Hier helfen beispielsweise Zeitungsartikel, die beweisen, dass der oder die Beantragende bereits als kunstschaffend wahrgenommen wurde. Ein Gremium entscheidet dann anhand eingereichter Werke oder Texte sowie der genannten Nachweise, ob ein Mensch in den Genuss kommt, von der Bundesrepublik als Kunstschaffender anerkannt zu werden.

Einkommensnachweise für die Berechnung der Beiträge

Die Beiträge zur Künstlersozialkasse berechnen sich aus dem Jahreseinkommen, welches die Künstlerinnen oder Künstler aus der künstlerischen Tätigkeit erzielen. Dies wird ab dem dritten Jahr der Mitgliedschaft relevant, während vorher lediglich Schätzungen den Beitrag ergeben. Da die Versicherten im Voraus ihr vermutetes Einkommen für das nächste Jahr angeben müssen, muss stets damit gerechnet werden, dass die Einkünfte überprüft und der Beitrag entsprechend angepasst werden.

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Wer die Wahl hat

26. Februar 2017

Wer die Wahl hat, hat die Qual, so spricht der Volksmund. Dieses gilt in dieser allgemeinen Form sicherlich nicht in jedem Fall, schließlich gibt es sehr wohl auch Wahlmöglichkeiten, die keine Qual, sondern eine Erleichterung bedeuten können, wie es sich zum Beispiel bei der Wahl der Krankenversicherung ergibt. Wer die Wahl hat, sich für eine private Krankenversicherung entscheiden zu können, statt seinen Versicherungsschutz in einer gesetzlichen Krankenkasse wahrzunehmen, dem stehen weitere Wahlmöglichkeiten zur Verfügung, die dazu dienen können, den eigenen Versicherungsschutz möglichst exakt so auszugestalten, dass er passt wie ein Maßanzug und damit sich der eigenen Lebenssituation, den finanziellen Spielräumen und der eigenen Mündigkeit anzugleichen. Denn Mündigkeit wird in der PKV gefordert und gefördert, schließlich lebt das System – anders als die gesetzliche Krankenversicherung von der aktiven und bewussten Mitarbeit des Versicherten.

Das beginnt bereits mit der selbstverantwortlichen Auswahl der in Anspruch genommenen Leistungen und endet bei der Mitarbeit des Versicherten mit der Prüfung der abgerechneten ärztlichen Leistungen. Denn Ärzte haben, anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, die Möglichkeit, Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) durch Faktoren zu gewichten, z.B. nach dem Regelhöchstsatz, der bei dem 2,3 fachen des Basissatzes liegt und in begründeten Ausnahmefällen kann auch der Höchstsatz, das ist der 3,5 fache Satz, berechnet werden. Hierdurch ergibt sich für den Arzt eine attraktivere Leistungsverrechnung, da er für die erbrachten Leistungen eine angemessene Entgeltung erhält. Dem Versicherten obliegt nun die Prüfung, ob die abgerechneten Leistungen inhaltlich und auch von der Gewichtung her korrekt abgerechnet sind, ob also die Leistungen tatsächlich erbracht wurden und ob sie auch einen vergleichsweise höheren Verrechnungssatz rechtfertigen, durch eine ausführlichere Beratung oder durch die Vorteile moderner medizinisch technischer Leistung oder durch kürzere Wartezeiten und flexiblere Terminstellungen seitens der Praxis. Die private Krankenversicherung bietet dem Arzt darüber hinaus die Freiheit, auch Medikamente zu verordnen, die nicht an die gesetzliche Positivliste für Arzneimittel gebunden sind. Die Wahlfreiheit von homöopathischen Medikamenten bei der PKV, ist im Hinblick auf Nebenwirkungen von Fertigarzneimittel eine gute Alternative.

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Krankenversicherung: Vergleichen spart mehrere hundert Euro

13. Februar 2017

Der Vergleich der privaten Krankenversicherung, aber auch der gesetzlichen Krankenkassen ist dringend anzuraten, denn damit lassen sich mehrere hundert Euro einsparen.

Während die private Krankenversicherung mit erstklassiger Leistung und einem völlig individualisierbaren Versicherungsschutz auftrumpft, gibt es bei der gesetzlichen Krankenversicherung ein Mindestmaß an Leistung, das gesetzlich vorgeschrieben ist. Dennoch gibt es auch bei den gesetzlichen Krankenkassen große Leistungsunterschiede.

Krankenversicherungen im Test helfen uns, sehr viel Geld zu sparen, nur leider machen es nur wenige. Das liegt daran, dass der Vergleich für den Verbraucher selbst praktisch nicht durchführbar ist. Das liegt unter anderem an den vielen Versicherern und den unterschiedlichen Tarifen, aber auch an den komplizierten Versicherungsbedingungen. Vertragstexte der Versicherung zu lesen und zu verstehen, ist praktisch ein Ding der Unmöglichkeit. Dabei ist aber genau das entscheidend. Denn was nützt uns die Erkenntnis, dass ein Versicherer für Sehhilfen zahlen wird, wenn nicht sicher ist, in welchem Umfang und unter welchen Umständen er das tut. Daher sollte man den Vergleich über einen professionellen und unabhängigen Online-Dienst oder aber direkt über einen unabhängigen Versicherungsfachmann durchführen.

Bei der privaten Krankenversicherung gibt es so viele verschiedene Tarife, wie es Leistungswünsche der Verbraucher gibt. So sollte der Vergleich der PKV zunächst damit beginnen, sich darüber klar zu werden, welche Leistungen gewünscht werden und welche vernachlässigbar sind. Denn jede versicherte Leistung kostet natürlich.

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung hingegen, geht es eher darum zu erkennen, wie viele und welche Leistungen eine Krankenkasse über das gesetzliche Minimum hinaus gewährt. Diese kostenlosen Zusatzleistungen (keine Zusatzversicherung) sind das Zünglein an der Wage. Eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes Infratest hat herausgefunden, dass die Deutschen im Schnitt 600 Euro zusätzlich für ihre Gesundheit ausgeben, die nicht von ihrer Krankenkasse erstattet werden, wohl aber von anderen Krankenkassen. Das betrifft etwa Zahnersatz, Vorsorgeuntersuchungen und Präventionskurse. Wer also vergleicht, der kann eine Kasse unter den rund 150 noch bestehenden Kassen finden, die vielleicht genau die Zusatzleistungen erbringt, die für ihn besonders wichtig sind.

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