Die Kündigungsschutzklage als probates Mittel
18. Juni 2017Auf keinen Fall sollten Arbeitnehmer lange warten, ist es zu einer scheinbar unberechtigten Kündigung seitens des Arbeitgebers gekommen. Umgehend einen Anwalt für Kündigungsschutzklage in Leonberg oder anderswo zu konsultieren, empfiehlt sich. Denn haben sich die Fronten verhärtet, ist die Kündigungsschutzklage vielfach die einzige Chance, die dem Gekündigten bleibt. Lediglich wer eingehend darüber informiert ist, welche Möglichkeiten er bei Kündigung im Hinblick auf die gesetzlichen Vorgaben hat, wird sein Recht auch bekommen. Nicht jeder Anwalt ist Experte auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Daher ist es unverzichtbar, sich zunächst kundig zu machen, welcher Anwalt hier über eingehende Kenntnisse verfügt.
Vor allem im Hinblick darauf, dass eine Kündigungsschutzklage in der Regel innerhalb der Frist von drei Wochen nach Erhalt einer Kündigung eingereicht werden muss, macht die Sache so eilig. Es ist daher empfehlenswert, sofort nach dem Eingang der Kündigung des Arbeitsverhältnisses den Anwalt für Kündigungsschutzklage in Leonberg aufzusuchen. Selbst wenn davon ausgegangen werden kann, dass ein Verstoß der Kündigung gegen ein geltendes Verbot erfolgt ist, sind die Fristen zu beachten. Sich zunächst ganz schnell durch einen kompetenten Anwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen, ist daher sinnvoll. Eine Kündigungsschutzklage hat schon oft dazu geführt, dass die Situation für den Arbeitnehmer entschärft wurde. Wie im Einzelnen vorgegangen werden soll, entscheidet der Anwalt. Es zahlt sich auf keinen Fall aus, nach einer Kündigung den Kopf in den Sand zu stecken und sich damit abzufinden. Eine Lösung findet sich immer, denn ganz so einfach, wie es sich manche Arbeitgeber vorstellen, ist es dann doch nicht, unerwünschte Arbeitnehmer zu entlassen.