Wer die Wahl hat
26. Februar 2017Wer die Wahl hat, hat die Qual, so spricht der Volksmund. Dieses gilt in dieser allgemeinen Form sicherlich nicht in jedem Fall, schließlich gibt es sehr wohl auch Wahlmöglichkeiten, die keine Qual, sondern eine Erleichterung bedeuten können, wie es sich zum Beispiel bei der Wahl der Krankenversicherung ergibt. Wer die Wahl hat, sich für eine private Krankenversicherung entscheiden zu können, statt seinen Versicherungsschutz in einer gesetzlichen Krankenkasse wahrzunehmen, dem stehen weitere Wahlmöglichkeiten zur Verfügung, die dazu dienen können, den eigenen Versicherungsschutz möglichst exakt so auszugestalten, dass er passt wie ein Maßanzug und damit sich der eigenen Lebenssituation, den finanziellen Spielräumen und der eigenen Mündigkeit anzugleichen. Denn Mündigkeit wird in der PKV gefordert und gefördert, schließlich lebt das System – anders als die gesetzliche Krankenversicherung von der aktiven und bewussten Mitarbeit des Versicherten.
Das beginnt bereits mit der selbstverantwortlichen Auswahl der in Anspruch genommenen Leistungen und endet bei der Mitarbeit des Versicherten mit der Prüfung der abgerechneten ärztlichen Leistungen. Denn Ärzte haben, anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, die Möglichkeit, Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) durch Faktoren zu gewichten, z.B. nach dem Regelhöchstsatz, der bei dem 2,3 fachen des Basissatzes liegt und in begründeten Ausnahmefällen kann auch der Höchstsatz, das ist der 3,5 fache Satz, berechnet werden. Hierdurch ergibt sich für den Arzt eine attraktivere Leistungsverrechnung, da er für die erbrachten Leistungen eine angemessene Entgeltung erhält. Dem Versicherten obliegt nun die Prüfung, ob die abgerechneten Leistungen inhaltlich und auch von der Gewichtung her korrekt abgerechnet sind, ob also die Leistungen tatsächlich erbracht wurden und ob sie auch einen vergleichsweise höheren Verrechnungssatz rechtfertigen, durch eine ausführlichere Beratung oder durch die Vorteile moderner medizinisch technischer Leistung oder durch kürzere Wartezeiten und flexiblere Terminstellungen seitens der Praxis. Die private Krankenversicherung bietet dem Arzt darüber hinaus die Freiheit, auch Medikamente zu verordnen, die nicht an die gesetzliche Positivliste für Arzneimittel gebunden sind. Die Wahlfreiheit von homöopathischen Medikamenten bei der PKV, ist im Hinblick auf Nebenwirkungen von Fertigarzneimittel eine gute Alternative.