Wie funktioniert die Künstlersozialkasse?
19. November 2017Künstler, Publizisten oder auch Musiker und Schauspieler können sich in Deutschland mit Hilfe der Künstlersozialkasse in die Sozialsysteme integrieren. Die Künstlersozialkasse bietet damit Künstlern oder Publizisten die Möglichkeit, für ihr Alter oder für Krankheiten vorzusorgen, ohne sich teuer als freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung oder gar privat absichern zu müssen.
Die Funktion der Künstlersozialkasse
In der Künstlersozialkasse wird wie in der gesetzlichen Sozialversicherung ein Beitrag erhoben, der zu 50 % von Seiten der Künstler oder Publizisten entrichtet werden muss, wobei Grundlage des Beitrags das Jahreseinkommen der betroffenen Personen ist. Die übrige Hälfte der Beiträge werden von Dritten beigesteuert: Im regulären Arbeitsleben übernimmt dies der Arbeitgeber; in der Künstlersozialkasse wird diese Hälfte zu 60 % von der Industrie und zu 40 % von der Gesellschaft bestritten, was beinahe jährlich dazu führt, dass Parteien wie die FDP die Künstlersozialkasse zur Vertretung der Interessen ihrer Klientel abschaffen möchten.
Zugang in die Künstlersozialkasse
Künstler, Autoren, Publizisten oder Musiker müssen Nachweise erbringen, um in die Künstlersozialkasse aufgenommen zu werden. Diese Nachweise sollten einerseits aus Qualifikationen bestehen: Der bildende Künstler etwa sollte an einer Kunsthochschule studiert haben. Für Publizisten ist das kaum möglich, denn Autorentum ist kein Ausbildungsberuf. Hier helfen beispielsweise Zeitungsartikel, die beweisen, dass der oder die Beantragende bereits als kunstschaffend wahrgenommen wurde. Ein Gremium entscheidet dann anhand eingereichter Werke oder Texte sowie der genannten Nachweise, ob ein Mensch in den Genuss kommt, von der Bundesrepublik als Kunstschaffender anerkannt zu werden.
Einkommensnachweise für die Berechnung der Beiträge
Die Beiträge zur Künstlersozialkasse berechnen sich aus dem Jahreseinkommen, welches die Künstlerinnen oder Künstler aus der künstlerischen Tätigkeit erzielen. Dies wird ab dem dritten Jahr der Mitgliedschaft relevant, während vorher lediglich Schätzungen den Beitrag ergeben. Da die Versicherten im Voraus ihr vermutetes Einkommen für das nächste Jahr angeben müssen, muss stets damit gerechnet werden, dass die Einkünfte überprüft und der Beitrag entsprechend angepasst werden.