Krankenversicherungen für Studenten
17. Januar 2018Wird ein Studium begonnen, wird sich der Student mit dem Thema der Krankenversicherung beschäftigen müssen. Hat er das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet, kann er in der gesetzlichen Krankenversicherung der Eltern beitragsfrei versichert bleiben – in der kostenlosen Familienversicherung der GKV. Wird zwischen dem Abitur und dem Studienbeginn erst noch ein Wehr- oder Ersatzdienst abgeleistet, dann verschiebt sich die Altersgrenze entsprechend weiter.
Spätestens danach jedoch endet die Familienversicherung und der Student steht vor der Frage, ob er sich für die gesetzliche oder private Krankenversicherung entscheiden sollte.
Die gesetzliche, studentische Krankenversicherung
Grundsätzlich wird der Student zuerst einmal in die gesetzliche, studentische Krankenversicherung aufgenommen. Diese ist bis zum Ende des 14. Semesters gültig, endet jedoch spätestens am Ende des Semesters, in dem der Student sein 30. Lebensjahr vollendet.
Da die meisten Studierenden einen Nebenjob ausüben, darf das monatliche Gesamteinkommen 350 €, oder 400 € bei einer geringfügigen Beschäftigung, nicht überschreiten. Wer BAföG bezieht, wird einen Zuschuss zu den monatlichen Beiträgen erhalten.
Soll jedoch die private Krankenversicherung in Erwägung gezogen werden, dann besteht die Möglichkeit der Befreiung innerhalb der ersten drei Monate nach dem Auslaufen der Familienversicherung.
Die private Krankenversicherung als Alternative für den Studenten
Die Absicherung in der privaten, studentischen Krankenversicherung ist bis zum 35. Lebensjahr möglich. Hierbei spielt die Länge des Studiums keine Rolle. Ebenso ist es unerheblich, wie hoch die Einkommensgrenze ausfällt. Der Student kann seine private Absicherung ganz speziell seiner individuellen Lebensweise anpassen und wird auf diesem Weg meistens weniger bezahlen als in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Weiterhin müssen Studenten in der privaten Krankenversicherung keine Zuzahlungen bei Arzneimitteln entrichten, ebenso entfällt die Praxisgebühr. BAföG-Empfänger werden auch für diese Absicherung einen Zuschuss erhalten können.
Hat der Student das Studium beendet, dann kann problemlos eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse erfolgen. Aufgrund dieser speziellen Studententarife, die zu einem günstigen Tarif erhältlich sind, kann die private Krankenversicherung für Studenten in den meisten Fällen als eine bessere Alternative angesehen werden.