Als Arbeitnehmer gut vorsorgen mit der Betriebsrente
5. November 2017Die gesetzliche Grundlage der Betriebsrente für Arbeitnehmer findet sich im Betriebsrentengesetz. Die Betriebsrente ist aktuell auf fünf verschiedenen Durchführungswegen möglich. Dazu gehören neben der Unterstützungskasse und der Pensionskasse auch die Pensionsfonds. Alternativ kann die Betriebsrente auch über eine Direktversicherung sichergestellt werden. Eine weitere Variante ist die Direktzusage, bei der von Seiten des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer Rückstellungen gebildet werden. Für den Unternehmer hat Letzteres den Vorteil, dass er sich die Art der Geldanlage frei aussuchen kann. Für den Arbeitnehmer wird dabei die Sicherheit seiner Betriebsrente über Beiträge zum Pensionssicherungsverein garantiert.
Die Vorteile der Betriebsrente
Die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge liegen beim Arbeitnehmer darin, dass er Steuern und Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung sparen kann. Die Einsparungen bei den Lohnnebenkosten sind auch beim Arbeitgeber der entscheidende Vorteil. Ein zweiter Pluspunkt ergibt sich bei der Betriebsrente für den Arbeitnehmer daraus, dass es dem Unternehmer so möglich ist, besonders gute Arbeitskräfte langfristig an sich binden zu können. Allerdings müssen dabei auch die Forderungen aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz erfüllt werden. Das bedeutet, dass ein Unternehmen allen Mitarbeitern diesen Vorteil anbieten muss. Allerdings kann er sich von der Höhe der Zuwendungen unterscheiden, indem diese beispielsweise an erbrachte Leistungen gekoppelt werden.
Die Zusagearten bei der Betriebsrente
Die betriebliche Altersvorsorge kann über eine Leistungszusage, eine beitragsorientierte Leistungszusage oder einer Beitragszusage mit einer garantierten Mindestleistung zugesichert werden. Die Leistungszusage kann über eine monatliche Betriebsrente in einer bestimmten Höhe, eine einmalige Kapitalabfindung und/oder für Abfindungen bei Tod oder dem Eintritt einer Invalidität gemacht werden. Die beitragsabhängige Zusage wird meistens dann gemacht, wenn für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung angeschlossen wird. Wichtig wäre es, zu wissen, dass der Arbeitgeber immer in der Haftung für die von ihm gemachten Zusagen bleibt. Möglich ist die betriebliche Altersvorsorge für Angestellte, Arbeiter und Lehrlinge. Auch Gesellschafter einer GmbH können so abgesichert werden, falls sie im Unternehmen keine beherrschende Stellung einnehmen.