Abrechnung in der privaten Krankenversicherung
16. Dezember 2017Das standardmäßige Abrechnungsverfahren der privaten Krankenversicherung ist die Vorauszahlung der Arzt- und Apothekenrechnung durch den Patienten sowie die spätere Rückerstattung der Kosten durch die Krankenkasse. Jedoch besteht ein Unterschied im Abrechnungsverfahren der privaten Krankenversicherung zwischen ambulanten und stationären Behandlungen. Der Versicherer zieht die vereinbarte Selbstbeteiligung von der Rückerstattung der Kosten ab, so dass er auch über nicht zur Erstattung eingereichte Rechnungen informiert werden muss.Die meisten Mitglieder privater Krankenkassen rechnen monatlich mit ihrer Versicherung ab. Sie können größere Rechnungsbeträge aber auch zwischendurch einreichen, wenn sie auf eine frühzeitige Rückerstattung angewiesen sind.
Die Abrechnung ambulanter Leistungen
Wenn das Mitglied einer privaten Krankenversicherung einen Arzt aufsucht, stellt dieser eine Rechnung aus, die der Versicherte zunächst bezahlt und anschließend seiner Versicherung zur Rückerstattung einreicht. Dasselbe Abrechnungs-Verfahren gilt auch für Medikamente. Auch bei sehr teuren Medikamenten sehen die Versicherungsbedingungen der meisten privaten Krankenversicherungen kein abweichendes Abrechnungs-Verfahren vor, in begründeten Einzelfällen verzichten die meisten Gesellschaften jedoch bei hohen Kosten aus Kulanz auf die übliche Vorauszahlung des Patienten und begleichen die Rechnung sofort bei der Apotheke.Alternativ kann der Versicherungsnehmer in der Apotheke mit Kreditkarte bezahlen, bei einer Kartenzahlung zu Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes ist die Rückerstattung durch die private Krankenversicherung am Abbuchungstag bereits auf seinem Konto eingegangen. Nach einer ärztlichen Behandlung muss der Patient so gut wie immer auf die Rechnung des Arztes oder der mit der Abrechnung beauftragen Servicegesellschaft warten, da das direkte Bezahlen in der Arztpraxis in der Regel nicht möglich ist.
Stationäre Behandlungen von privater Krankenversicherung direkt bezahlt
Auch den Gesellschaften der privaten Krankenversicherung ist bekannt, dass im Krankenhaus bei jeder Behandlung hohe Kosten anfallen und bietet deshalb das direkte Abrechnungs-Verfahren mit der Klinik an. Ausschließlich für die Klinikbehandlung stellen private Krankenversicherungen eine Mitgliedskarte aus, bei deren Vorlage und der Unterschrift unter einem Abrechnungsauftrag die Klinik auf die Vorauszahlung ihrer Rechnung durch den Patienten verzichtet. Die Klinik lässt sich mit dem Verzicht auf die Vorauszahlung bestätigen, dass ihr Vertragspartner von der privaten Krankenversicherung nicht erstattete Leistungsanteile nachträglich begleicht.