Das Abrechnungs-Verfahren der PKV
14. Februar 2018Das grundsätzliche Abrechnungs-Verfahren der privaten Krankenversicherung ist die Kostenerstattung. Diese besagt, dass der Versicherte zunächst eine Vorauszahlung der Arztrechnung und der Kosten für Medikamente leistet und die private Krankenversicherung anschließend eine Rückerstattung leistet.
Der Vorteil der Rückerstattung
Dank der Kostenerstattung behält der Versicherte den Überblick über die für seine Behandlung entstehenden Krankheitskosten, während das Leistungsprinzip der GKV keinen Einblick in die bezahlten Rechnungen ermöglicht.Die Gesellschaften der PKV halten den Zeitraum zwischen der Vorauszahlung der Rechnung durch den Versicherten und der Rückerstattung gering, so dass der Versicherungskunde nicht übermäßig lange auf sein Geld verzichten muss. Eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung lässt sich direkt mit der Kostenerstattung verrechnen, sofern der Versicherungsvertrag der PKV diese Vorgehensweise erlaubt.
Abweichungen von der Kostenerstattung
Im Rahmen der Krankenhausbehandlung weicht die PKV zumeist vom Abrechnungs-Verfahren der Kostenerstattung ab, damit der Versicherungsnehmer keine übermäßig hohen Vorauszahlungen leisten muss. Entsprechend dieser Regel erhalten auch Mitglieder der PKV eine Krankenversicherungskarte, deren Anwendung auf einen Klinikaufenthalt im Inland begrenzt ist. Bei notwendigen Klinikaufenthalten im Ausland muss das Mitglied die Krankenhausrechnung als Vorauszahlung bezahlen und erhält nach Einreichen und Prüfen der Rechnung einer Rückerstattung der Kosten durch die PKV.Eine weitere Abweichung vom grundsätzlichen Abrechnungs-Verfahren der Kostenerstattung ist bei hochpreisigen Medikamenten möglich. Die Gesellschaften der PKV haben eine Liste von Medikamenten veröffentlicht, bei deren Verordnung die Direktabrechnung zwischen der privaten Krankenkasse und der Apotheke möglich ist. Mithilfe dieser Liste wird schwerkranken Mitgliedern der PKV die Möglichkeit gegeben, regelmäßig erforderliche kostspielige Medikamente nicht mehr zwingend vorfinanzieren zu müssen. Bei Medikamenten ist das direkte Abrechnungs-Verfahren nur möglich, wenn die vom Versicherten aufgesuchte Apotheke sich an der Direktabrechnung mit der PKV beteiligt.Da das direkte Abrechnungs-Verfahren der PKV mit Apotheken erst 2012 gestartet wurde, erfolgt noch keine flächendeckende Beteiligung am neuen System. Die Gesellschaften der PKV registrieren jedoch regelmäßig Neuanmeldungen von Apotheken für die Direktabrechnung, so dass dieses Abrechnungs-System in absehbarer Zeit allen Versicherten zugänglich sein wird.