Früher Armenrecht – heute PKH
4. Juli 2016In alten Zeiten gab es für die einkommensschwachen Teile der Bevölkerung das sogenannte Armenrecht. Dieses sollte sicherstellen, dass nicht nur die reichen Bürger die Möglichkeit hatten, vor Gericht ihr Recht einzuklagen – im Grunde also ein guter Gedanke. Inzwischen haben sich die Zeiten natürlich geändert, das Armenrecht ist Vergangenheit – aber auch heute gibt es die Möglichkeit, als weniger Begüterter Hilfe vom Staat zu erhalten, wenn es darum geht, sein Recht auch zu bekommen. Statt Armenrecht heißt die heutige Form der Unterstützung Prozesskostenhilfe, und entgegen der weit verbreiteten, aber falschen Annahme, dass nur Einkommensschwache in ihren Genuss kommen könnten, haben auch Normalverdiener mitunter gute Chancen darauf.
Denn es ist nicht nur das Einkommen des Antragstellers selbst, dass bei der Entscheidung zugrunde gelegt wird, sondern auch die Lasten, die der Antragsteller von diesem Einkommen tragen muss – wie zum Beispiel Mieten oder Unterhaltsverpflichtungen – werden bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt. Da heutzutage Mieten und deren Nebenkosten ebenso wie ein zur Erreichung des Arbeitsplatzes notwendiges Fahrzeug einen hohen Anteil der Einkommen verschlingen, sind die Chancen, Anspruch auf die sogenannte PKH zu haben, besser als gemeinhin vermutet. Allerdings wird auch vorhandenes Vermögen angerechnet, das zur Begleichung der mit gerichtlichen Auseinandersetzungen verbundenen Kosten eingesetzt werden könnte. Hierbei wird allerdings ein sogenanntes Schonvermögen berücksichtigt – niemand wird daher dazu gezwungen, auch den letzten Notgroschen einzusetzen, ehe er Anspruch auf die finanzielle gerichtliche Unterstützung hätte.
Ein weiterer Aspekt und vermeintlicher Nachteil der PKH entpuppt sich bei genauerer Betrachtung sogar eher als Vorteil: die Entscheidung über Gewährung der PKH ist auch davon abhängig, wie seitens der zuständigen Stelle die Erfolgschancen in dem beabsichtigten Prozess eingeschätzt werden. Das aber bedeutet letztendlich, dass bei einem positiven Entscheid davon ausgegangen wurde, dass die Chancen des Antragstellers auf einen siegreichen Prozess gut stehen. Was zwar keine Garantie, aber doch zumindest eine Beruhigung ist. Weitere Informationen zur PKH hat die Seite www.mixed-zone.de zusammengestellt – Interessierte können sich dort kostenfrei einen Überblick verschaffen.